Der erste Schritt an unsere Schule

Anmeldung leicht gemacht

Wir freuen uns, Sie und Ihre Tochter an der Erzbischöflichen Theresia-Gerhardinger-Mädchenrealschule München-Au willkommen zu heißen. Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die Anmeldung – von Terminen über notwendige Unterlagen bis hin zum Ablauf der Einschreibung.

Anmeldung für die 5. Klasse im Schuljahr 2026/2027

Schritte zur Anmeldung

1. Abgabe des Anmeldeformulars

Das ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular kann ab sofort eingereicht oder zugesendet werden.

2. Aufnahmegespräch

Nach Eingang des Anmeldeformulars bieten wir Ihnen ein Aufnahmegespräch an:

  • Termine: nach individueller Vereinbarung
  • Beginn: ab dem 17. November 2025

3. Einschreibung und Abgabe des Übertrittszeugnisses

  • Termine: 08. Mai 2026 und 11. Mai 2026, jeweils zwischen 14:00 und 17:00 Uhr

Vor Ort können Sie das Übertrittszeugnis abgeben oder die Einschreibung direkt vornehmen.

Die Anmeldung wird erst mit dem Übertrittszeugnis verbindlich, das die Eignung für die Realschule bestätigt.

Weitere Dokumente

Diese Unterlagen sind zusätzlich zur Einschreibung mitzubringen:

  • Übertrittszeugnis (Original – verbleibt an der Schule)
    • Für Schülerinnen, die aus der 5. Klasse wechseln: Kopie des Zwischenzeugnisses
  • Geburtsurkunde (Original und Kopie)
  • Taufurkunde (falls vorhanden, Original und Kopie)
  • Impfausweis (Original und Kopie der ersten Seite und Maserneintrag)

Wichtige Hinweise

  • Bitte bringen Sie Ihre Tochter zur Einschreibung mit.
  • Die Schulplatzzusage erfolgt am Tag der Einschreibung, sofern alle schulrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Das Schulgeld beträgt im aktuellen Schuljahr 50,00 EUR pro Monat. Es wird für elf Monate (September bis Juli) erhoben.

Alle Formulare mit einem Klick

Um Ihnen die Arbeit zu erleichtern, haben wir alle benötigten Dokumente für die Einschreibung in einer praktischen ZIP-Datei zusammengefasst. Einfach herunterladen, ausfüllen und mitbringen.

Einschreibeunterlagen komplett (zip-File)

Zusätzlich bei Bedarf

MVV-Antrag für die Fahrkarte:

Übertritt an unsere Realschule – Informationen zur Aufnahme

Von der Grundschule in die 5. Klasse

Die Aufnahme in die 5. Jahrgangsstufe erfolgt gemäß den Vorgaben der Realschulordnung (RSO, §§ 26 und 27):

  • Direkter Übertritt:
    Eine Schülerin kann bei einem Notendurchschnitt von 2,66 oder besser in den Fächern Deutsch, Mathematik und HSU direkt in die Realschule aufgenommen werden.
  • Probeunterricht:
    Schülerinnen mit einem Notendurchschnitt von 3,0 oder schlechter benötigen ein vorheriges Beratungsgespräch mit der Schulleitung und müssen am Probeunterricht teilnehmen.
    • Der Probeunterricht gilt als bestanden, wenn in den Fächern Deutsch und Mathematik eine Durchschnittsnote von 3,5 erzielt wurde.
    • Keines der Fächer darf dabei schlechter als Note 5 bewertet sein.
    • Bei einem Notendurchschnitt von 4,0 ist eine Aufnahme nur auf Antrag möglich.

Übertritt von der Mittelschule

Schülerinnen der 5. Jahrgangsstufe der Mittelschule können sich unter folgenden Voraussetzungen voranmelden:

  • Ein Notendurchschnitt von 2,5 oder besser in den Fächern Deutsch und Mathematik im Zwischenzeugnis.
  • Die endgültige Aufnahme erfolgt, wenn dieser Notendurchschnitt von mindestens 2,5 auch im Jahreszeugnis erreicht wird und freie Plätze vorhanden sind.

 

Detaillierte Informationen zum Übertritt und Schulartwechsel finden Sie auf der Website des Bayerischen Kultusministeriums:
www.km.bayern.de/eltern/schularten/uebertritt-schulartwechsel.html